Wichtig:
Ruhiges und überlegtes Vorgehen, keine voreiligen Schlüsse aus Beobachtungen ziehen, aber aufmerksam sein und bei Vermutungen die Beratung von Fachleuten einholen!
- Bei sicherem Tatbestand sowie bei erkennbarer oder bestätigter Gewalt gegen das Mädchen/den Buben besteht akuter Handlungsbedarf - sofort die Schulleitung informieren!
- Bei verdächtigen oder vermuteten Anzeichen aufmerksam beobachten, mit dem Mädchen/dem Buben behutsam und vertrauensstärkend Gespräche führen, ernst nehmen, nicht drängen.
- Detaillierte schriftliche Aufzeichnungen machen (Datum, Situation, wörtliche Aussagen des Kindes/Jugendlichen usw.). Den Verdacht unbedingt vertraulich behandeln.
- Dem Kind keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können (vor allem nicht die Geheimhaltung versprechen).
- Mit einer Person des Vertrauens (Kollege/-in, Schulpsychologe/-in, Fachberater/-in usw.) über die Beobachtungen und den Verdacht sprechen – ohne Namensnennung des Kindes.
- Kein Familienmitglied mit dem Verdacht konfrontieren, wenn der Schutz des Kindes nicht gesichert ist. Dazu unbedingt Beratung bei einer Fachstelle einholen.