- Rücksprache mit KollegInnen, Austausch von Wahrnehmungen
- Überlegungen zur Vorgangsweise
Entscheidung darüber, ob auf die Signale der Jugendlichen reagiert werden soll. Wenn ja, wer ist die geeignetste Person dafür? Wer hat einen guten Bezug zum Jugendlichen? Evt. Hilfestellung bei Beratungsstellen/ Schulpsychologie holen - Klärendes Gespräch mit dem Jugendlichen
Dem Jugendlichen die beobachteten Auffälligkeiten oder Verhaltensstörungen mitteilen und die Sorge darüber zum Ausdruck bringen.
Das Thema Suchtmittelkonsum sollte in diesem Gespräch nur angesprochen werden, wenn konkrete Vorkommnisse oder Berichte von anderen darüber vorliegen. - Dem/der Jugendlichen Unterstützung anbieten, auf Beratungsmöglichkeiten hinweisen
- Falls Vereinbarungen getroffen werden, sollten diese schriftlich festgehalten bzw. Fristen vereinbart werden
- Den Jugendlichen weiter beobachten, Vorkommnisse und Beobachtungen sammeln und schriftlich festhalten.
- Neuerliches Gespräch mit dem Jugendlichen, falls sich die Situation innerhalb der folgenden Wochen nicht zu bessern beginnt.
Hilfreich ist, vorher Unterstützung bei Drogenberatungsstellen, psychosozialen Beratungsstellen, Schulpsychologie einzuholen.
Gemeinsame konkrete Ziele festlegen (Richtung der Verhaltensänderung, woran zu erkennen?), das weitere Vorgehen planen - Konstruktive Konfrontation
Wenn innerhalb vereinbarter Fristen die vereinbarten Ziele nicht erreicht wurden:
a) beim Verdacht auf den Gebrauch illegaler psychoaktiver Substanzen Verständigung des Schulleiters / der Schulleiterin
b) bei Verdacht auf Missbrauch legaler Substanzen oder Entwicklung von Essstörungen gemeinsames Gespräch mit Eltern, Vereinbarung einer ärztlichen Untersuchung, Vereinbarung einer schulpsychologischen Untersuchung oder Besuch bei einer Suchtberatungsstelle - Konsequenzen beschließen für den Fall, dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden
- Weiteres Vorgehen gemeinsam planen, längere Betreuung des Jugendlichen sicherstellen
Bei einem Anlassfall soll nicht überreagiert werden. Der Schüler/die Schülerin hat gesetzlichen Anspruch auf Vertraulichkeit. Die gleiche Zusicherung von Vertraulichkeit benötigen auch die Eltern des/der betreffenden Schülers/in.
Kommt der Verdacht aus der Reihe der Mitschüler/innen sollte man ihnen zusichern, sich als Lehrer/Direktor weiter um die Angelegenheit zu kümmern.
Falls mehrere Schüler einer Klasse begonnen haben, Suchtmittel zu nehmen und das in der Klasse bereits Thema geworden ist, ist es sinnvoll, sich Fachleute von außen in die Klasse zu holen (siehe Adressen und Angebote der Einrichtungen)