Die pädagogischen Initiativen in Vorarlberg
VOBS. Vorarlberger Bildungsservice.
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Aufgabe der Schulleitung

Vorgehensweise bei Missbrauch von Suchtmitteln an Schulen gemäß § 13 SMG

 

  • Schüler nimmt Suchtmittel (Annahme aufgrund bestimmter Tatsachen)
  • Schulleiter veranlasst eine schulärztliche und/oder schulpsychologische Untersuchung und verständigt die Erziehungsberechtigten
  • Schulärztliche und/oder schulpsychologische Untersuchung ergibt Missbrauch von Suchtmitteln
    - Gespräch: Schulleiter/in, Schularzt bzw. -ärztin, Schulpsychologe/in, Schüler/in, Erziehungsberechtigte
    - Gesundheitsbezogene Maßnahme nach §15SMG
    Kontakt mit anerkannten Einrichtungen und Vereinigungen (z. B. Beratungsstellen)
    Schüler muss dem Schulleiter Bestätigung vorlegen über:
    Behandlungsbeginn, regelmäßige Inanspruchnahme der Behandlung, Abschluss der Behandlung
  • Schüler/in oder Erziehungsberechtigte/r verweigert schulärztliche und/oder schulpsychologische Untersuchung
    - Schulleiter erstattet Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde
    - Amtsarzt ordnet gesundheitsbezogene Maßnahmen an
  • Schüler verweigert gesundheitsbezogene Maßnahme
    - Strafanzeige

 

 

Kontaktadresse

 

Landesschulrat

Schulpsychologie-Bildungsberatung

Dr. Maria Helbock

Bahnhofstraße 10

6900  Bregenz

 

T05574 4960 210
H0664 81 09 340
F05574 4960 408
ME-Mail
www.lsr-vbg.gv.at/index.php?id=13

 

 

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für den Inhalt verantwortlich: Dr. Maria Helbock
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