Bevor Tagesbetreuung an einer Schule angeboten werden kann, sind eine Reihe von Fragen zu erörtern und klären. Folgende Vorgangsweise empfiehlt sich:
- Besprechung mit dem Lehrkörper
- Bedarfserhebung
- Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeinde/Stadt
- Information des Lehrkörpers und der ElternvertreterInnen durch Vertreter des Landes- bzw. Bezirksschulrates und des Amtes der Vorarlberger Landesregierung
- Ankündigung des Starts der Schülerbetreuung
- nach Schulbeginn: Entscheidung, ob die Schülerbetreuung auf Grund der Anmeldezahlen angeboten wird
- Ansuchen durch den Schulerhalter beim Amt der Vorarlberger Landesregierung bis spätestens 1. Juni des laufenden Jahres